Kids Day 2020 im Juni

Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht
eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen; der Nichtgeprüfte kann nur eine Grußbotschaft über-
mitteln. Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist auch für die ordnungsgemäße
Abwicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich.

https://www.oevsv.at/oevsv/aktuelles/Sprechfreiheit-fuer-Kinder-und-Jugendliche-2020

Kids_day_Bescheid_2020.pdf