Änderungen bei den rechtlichen Bedingungen im AFU-Bereich ab 13.03.2023:
Die Anlage 2 der Amateurfunkverordnung entfällt und wird nun in der Frequenznutzungsverordung Anlage 4 geregelt.
Es ergeben sich dadurch einige Änderungen bei den Frequenzbereichen und Leistungen.
Für die KW-Bänder 80m, 40m, 20m, 17m, 15m, 12m und 10m können für FA der Klasse 1 jetzt nach 1 Jahr störungsfreiem Betrieb 1KW (High-Power) bewilligt werden.
- Somit fällt die Leistungsbeschränkung von 7100-7200 kHz (bisher nur 200W) im 40m Band weg und AFU hat Primärstatus.
- 30m Band weiterhin nur max. 200W wenn Leistungsstufe B oder C bewilligt (keine Änderung)
- 160m Band von 1810-1850 kHz nun max. 200W wenn Leistungsstufe B oder C bewilligt und AFU hat Primärstatus.
- 160m Band von 1850-2000 kHz nur max. 100W (nun statt 1950 kHz bis 2000 KHz)
- Das 6m Band wurde von 52-54 MHz erweitert. (Befristet bis 31.12.2030, für Forschung WRAN)
- von 50-52 MHz nun max. 200W wenn Leistungsstufe B oder C bewilligt und AFU hat Primärstatus.
- von 52-54 MHz nur max. 100W
- Auf dem 70cm Band jetzt auch wie bereits auf 2m High-Power (bis 1KW) erlaubt, wenn Leistungsstufe B oder C bewilligt (jedoch nur EME und MS mit Yagis vom mind. 15dBd Gewinn)
- Das 23cm Band wurde behalten, aber die Leistung stark eingeschränkt
- nur noch 10W erlaubt (bisher waren max. 200W erlaubt)
- Relais mit über 16kHz Bandbreite müssen bis 31.12.2024 Betrieb einstellen.
- Auf allen höheren UKW Bändern (außer 10 GHz, da nur 40dbW EIRB) nun ebenfalls max. 200W (bisher nur 100W) erlaubt.
- auf 24GHz hat AFU nur noch Sekundärstatus
Bitte die neuen Bedingungen beachten.
Kurt OE1KBC
Hier der Bandplan mit Änderungen FNV Bandplan