Der Bescheid des bmvit betreffend Sprechfreiheit (anlässlich der Kids Days, des Girls' Day, des Europatags der Schulstationen, Young Helpers on the Air und World Amateur Radio Day) für das Jahr 2017 ist eingetroffen. Man findet ihn auf dieser Seite für den Download.
Benutzen zu diesen Anlässen Kinder und Jugendliche eine Amateurfunkstation, ist Folgendes zu beachten:
"Eine solche Benutzung der Amateurfunkstellen darf nur unter unmittelbarer ständiger Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs erfolgen; der Nichtgeprüfte kann nur eine Grußbotschaft übermitteln. Der die Amateurfunkstelle betreibende Funkamateur ist auch für die ordnungsgemäße Ab- wicklung des Amateurfunkverkehrs verantwortlich."