Dank der ständigen Bemühungen seitens des ÖVSV, insbes. von Vizepräsident Michael Kastelic, OE1MCU, ist die Fernmeldebhörde nun unserem Wunsch nachgekommen und hat die Freigabe für das 630m Band und das 60m Band verlautbart.
Die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung lauten:
Die Frequenzbereiche 472,0 – 479,0 kHz und 5351,3 – 5366,5 kHz sind gem. VO Funk international und gem. FNV national für den Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis für eine Nutzung mit gewissen Leistungsbeschränkungen zum Schutz anderer Funkdienste zugewiesen. Aussendungen des sekundären Funkdienstes dürfen keine anderen Funkdienste, für welche die Frequenzbereiche gewidmet sind, stören und haben selbst keinen Anspruch auf Schutz vor Störungen.
Funkamateuren der Bewilligungsklasse 1 ist die Verwendung der Frequenzbereiche 472,0 – 479,0 kHz und 5351,3 – 5366,5 kHz unter Einhaltung der in der FNV abgebildeten Bestimmungen und Auflagen gestattet:
Frequenzbereich: 472,0 – 479,0 kHz
Widmung des Frequenzbereiches: „sekundär“
Maximale Strahlungsleistung: 1 Watt EIRP
Max. Bandbreite der Aussendung: Die Bestimmungen der AFV sind sinngemäß anzuwenden
Frequenzbereich: 5351,3 – 5366,5 kHz
Widmung des Frequenzbereiches: „sekundär“
Maximale Strahlungsleistung: 15 Watt EIRP
Max. Bandbreite der Aussendung: Die Bestimmungen der AFV sind sinngemäß anzuwenden